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1 beschränktes Nutzungsrecht
beschränktes Nutzungsrecht
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2 Nutzungsrecht
Nutzungsrecht n RECHT beneficial interest* * *n < Recht> beneficial interest* * *Nutzungsrecht
usufructuary right, privilege, use;
• alleiniges (ausschließliches) Nutzungsrecht exclusive use;
• bedingtes Nutzungsrecht collateral limitation;
• auflösend bedingtes Nutzungsrecht determinable life interest;
• aufschiebend bedingtes Nutzungsrecht executory use;
• zeitlich begrenztes Nutzungsrecht limitation in law;
• beschränktes Nutzungsrecht qualified covenant;
• gemeinsames Nutzungsrecht commonage;
• unbeschränktes Nutzungsrecht positive covenant;
• nicht mehr vorhandenes Nutzungsrecht expired utility;
• Nutzungsrecht eines Grundstücks right to enjoyment of a property.
См. также в других словарях:
Eigenthum — (lat. Dominium), 1) im weiteren Sinne Alles, was das Vermögen Jemandes ausmacht; 2) im engern Sinne das Recht der vollständigen u. ausschließlichen Herrschaft über eine körperliche Sache. Das E. ist hiernach das umfassendste, zugleich aber das… … Pierer's Universal-Lexikon
Erbbaurecht — Das Erbbaurecht (umgangssprachlich auch Erbpacht) ist das Recht des Erbbauberechtigten, gegen Zahlung eines regelmäßigen Entgeltes (des sogenannten Erbbauzinses) auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu errichten… … Deutsch Wikipedia
Usus — (lat.), 1) Gebrauch, Anwendung. Usus loquendi, Sprachgebrauch. Usus epanorthotĭcus, die Nutzanwendung. Usus fori, so v.w. Gerichtsgebrauch; 2) Mode; Usus est tyrannus, die Mode ist ein Tyrann; 3) nach Römischem Recht die persönliche Servitut,… … Pierer's Universal-Lexikon
Verwaltungsgeschichte Mecklenburgs — Amts und Regierungssitze der (Teil ) Großherzogtümer Mecklenburg Schwerin und Mecklenburg Strelitz (1908) Das Staatssystem Mecklenburgs bestand bis 1918 aus einem feudalen Ständesystem. Die Landesfürsten waren in Mecklenburg auf die Mitbestimmung … Deutsch Wikipedia
Eigentum — Besitz; Hab und Gut; Vermögen; Besitzstand; Siebensachen (umgangssprachlich); Habseligkeiten * * * Ei|gen|tum [ ai̮gn̩tu:m], das; s, e: etwas, was jmdm. gehört: persönliches Eigentum; das Grundstück ist sein Eigentum. Syn … Universal-Lexikon
Liten — [mittellateinisch], allgemein Zinsleute, im altgermanischen Recht die Halbfreien, die meist rechts und vermögensfähig, aber dienst und zinspflichtig sowie an die Scholle gebunden und ohne politische Rechte waren. Je nach Mundart wurden die… … Universal-Lexikon
Leibgeding — (s. ⇨ Leibgut). 1. Leibgedinge folgt dem Manne nicht. – Graf, 134, 102. Bezieht sich auf eine Bestimmung im Kaiserrecht, wonach der Frau das Leibgedinge so bestellt werden kann, dass es ihr »ewiglich« verbleibt; dann folgt es freilich nach dem… … Deutsches Sprichwörter-Lexikon